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Spenden-Politik: Appell der Bergrettung ...
Der Österreichische Bergrettungsdienst (ÖBRD) appelliert an die Bundesregierung, auch den ÖBRD in die Liste der spendenwürdigen Organisationen aufzunehmen. Es geht um Spenden an „mildtätige“ Organisationen, die künftig steuerlich absetzbar sein sollen.

 Wien, Klagenfurt, 17. Dezember 2008 - Mehr als 10.000 ehrenamtlich einsatzbereite Frauen und Männer des Österreichischen Bergrettungsdienstes (ÖBRD) sichern bundesweit (außer im Burgenland) Österreichs Bevölkerung, in- und ausländische Gäste, Arbeitnehmer, Arbeitgeber, viele andere soziale Gruppen sowie alle touristischen Angebote in den Bergregionen ab.

Deshalb veröffentlicht der Bundesverband des ÖBRD hier eine offizielle Stellungnahme von Reinhold Dörflinger, Präsident des Österreichischen Bergrettungsdienstes, zur aktuellen politischen Diskussion: 

„Selbstverständlich gehen wir Bergretterinnen und Bergretter davon aus, dass wir in der `Spendenregelung` der Bundesregierung berücksichtigt werden. In der Bundesabgabenordnung ist von humanitären, wohltätigen Zwecken die Rede, `die darauf gerichtet sind, hilfsbedürftige Personen zu unterstützen.`Die Frage nach der Hilfsbedürftigkeit beantwortet sich für jede(n) von selbst, der oder die je einen Menschen in Bergnot erlebt hat oder gar selbst betroffen war.

Die mehr als 10.000 freiwilligen und ehrenamtlichen Einsatzkräfte im österreichischen Bundesgebiet leisten ihre Einsätze  im wahrsten und engsten Sinn des Wortes für hilfsbedürftige Personen. Der Österreichische Bergrettungsdienst vertraut daher darauf, in die neue Regelung über die steuerliche Absetzbarkeit von Spenden natürlich mit einbezogen zu werden."

Eine Stellungnahme der Bundesregierung steht dazu noch aus, sie sei in Ausarbeitung, ist bisher von Regierungsstellen zu erfahren. In der öffentlichen Debatte war bisher unklar, ob ehrenamtliche Einsatzorganisationen wie die Bergrettung ohnehin automatisch in die neue Lösung einbezogen werden.

   Reinhold Dörflinger, Präsident des Österreichischen Bergrettungsdienstes, mit Österreichs Staatsoberhaupt, Bundespräsident Dr. Heinz Fischer (rechts), auf Tour bzw. Hüttenpause im Dachsteingebiet (2007). Die hilfreiche Hand auf dem Tisch gehört Dr. Luciano Cirinà, CEO der GENERALI-Versicherung in Österreich, bewährte Partnerin des ÖBRD. Vergrößerung: Anklicken. Bild: Gerald Lehner

Wortlaut bisheriger Regierungspläne
Zur Veranschaulichung der Regierungspläne gibt es Informationen, die vor einigen Tagen in der Tageszeitung „Der Standard“ (Wien) zu lesen waren:

Die steuerliche Absetzbarkeit von Spenden ab 1. Jänner soll für
Zuwendungen an "mildtätige" Organisationen im In- und Ausland sowie für Entwicklungshilfeprojekte gelten. Mildtätige Zwecke sind laut Bundesabgabenordnung humanitäre, wohltätige Zwecke, "die darauf gerichtet sind, hilfsbedürftige Personen zu unterstützen". In einer Broschüre über "Vereine und Steuern" des Finanzministeriums  werden mildtätige Zwecke folgendermaßen definiert:

"Diese sind auf eine Förderung hilfsbedürftiger Personen ausgerichtet. Eine Person kann aus materiellen, körperlichen, geistigen oder seelischen Gründen hilfsbedürftig sein. Mildtätigen Zwecken dienen daher Vereine, die Personen in finanzieller Hinsicht bei materieller Not oder Personen mit körperlichen, geistigen oder seelischen Gebrechen (z. B. Blindheit, Geisteskrankheit) unterstützen."

Bericht über die Spenden-Pläne von Finanzminister Josef Pröll (ÖVP) auf
Website der ÖVP

Gemeinsame Tour im Dachstein-Massiv mit Bundespräsident Dr. Heinz Fischer: Rolle der Bergrettung für Österreich 

Einsatzstatistik des ÖBRD (2007)

Bundespräsidium des ÖBRD
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